Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst neben den Regelungen, die die Teilnahme am Straßenverkehr betreffen, also z.B. die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitenrecht, auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen.

 

Als unschuldig an einem Verkehrsunfall Beteiligter stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu.

 

Neben dem Ersatz des reinen Sachschadens an Ihrem Fahrzeug ist die Versicherung des Unfallverursachers auch verpflichtet, Ihnen die Kosten für ein Sachverständigengutachten sowie eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen und weitere Kosten, zu denen in den meisten Fällen auch die Rechtsanwaltskosten gehören, zu erstatten.

Wurden Sie oder ein Mitfahrer in Ihrem Fahrzeug verletzt, so können neben dem Schmerzensgeld auch Ansprüche wegen Verdienstausfall, dauerhaften Körperschäden oder der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe geltend gemacht werden.

 

Häufig bieten Versicherungen dem Geschädigten eine schnelle Regulierung an, die aber selten alle Ansprüche befriedigt. 

 

Was ich für Sie tun kann:

  • Beratung und Vertretung in Unfallsachen
  • Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
  • Hilfe bei der Ermittlung und Zusammenstellung Ihrer Schadenspositionen
  • Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche, auch gerichtlich