Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Zahlungsverzug, Mängel an der Mietsache: Die Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern bzw. Verwaltern sind in hohem Maße von widerstreitenden Interessen geprägt. Hinzu kommt eine nicht immer transparente und kontinuierliche Rechtsprechung, die je nach Standpunkt als vermeintlich mieter- oder vermieterfreundlich angesehen wird. Streitigkeiten, etwa über die Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen oder über Renovierungspflichten des Mieters, sind daher ohne anwaltliche Hilfe in der Regel nicht zu führen. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Wohnraummietverhältnisse, sondern wegen der meist existenziellen wirtschaftlichen Bedeutung in besonderem Maße auch für gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse.

 

Der Eigentümer einer Eigentumswohnung ist zwar vor Streitigkeiten mit dem Vermieter geschützt, muss sich aber der Willensbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaft unterwerfen. Auch innerhalb dieser Gemeinschaften kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über die Richtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, die Richtigkeit von Jahresabrechnungen, die Tätigkeit des Verwalters überhaupt oder etwa über bauliche Veränderungen, die ein Wohnungseigentümer vornehmen will oder vorgenommen hat. 

 

Was ich für Sie tun kann:

 

Vermieter und Verwalter

  • Beratung bei Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen 
  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsansprüchen
  • Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen bei vertragswidrigem Verhalten
  • Beratung und Durchsetzung von Kündigungen wegen Eigenbedarfs
  • gerichtliche Durchsetzung von Räumungsansprüchen nach erfolgter Kündigung
  • Beratung und Vertretung bei allen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern
 
Mieter
  • Überprüfung von Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen etc.
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietminderung bei Wohnungsmängeln etc.
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Vermieters
  • Beratung und Vertretung bei sämtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter
 
Wohnungseigentümer
  • Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter