Rechtsanwalt in Bonn

Seit 1996 biete ich Privatpersonen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen individuelle Rechtsberatung und Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
 
Da ich meine Kanzlei seit über 25 Jahren ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führe, ist gewährleistet, dass Ihr Anliegen ausschließlich von mir persönlich bearbeitet und betreut wird. Sollte ich aufgrund von Gerichtsterminen, Besprechungen oder Mandatsbearbeitung Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, wird Ihr Anruf von meinem externen Sekretariat aufgenommen, das Sie entweder mit mir verbindet oder gerne auch die ersten Eckdaten Ihres Anliegens notiert und zeitgleich an mich weiterleitet. Ein Rückruf durch mich erfolgt dann so schnell wie möglich. 
 
Grundsätzlich bearbeite ich Fälle des täglichen Zivilrechts, also Fragen zu Zahlungen oder Verträgen aus verschiedenen Rechtsgebieten, etwas aus Kauf-, Werk- oder Darlehensverträgen. 
 
Seit 2013 bin ich Vertrauensanwalt von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und betreue die Beratungsstelle des Vereins in Bad Godesberg. Durch die mehr als zehnjährige Tätigkeit für die Eigentümerschutzgemeinschaft hat sich eine Spezialisierung in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere für Vermieter, des Wohnungseigentumsrechts und des Grundstücksrechts ergeben. Von dieser Erfahrung und Kompetenz profitieren meine Mandantinnen und Mandanten sowohl in außergerichtlichen Auseinandersetzungen als auch in gerichtlichen Verfahren vor dem Amts- und Landgericht Bonn und den umliegenden Gerichten, auch wenn sie nicht Mitglied des Vereins sind.
 
Aufgrund dieser Fokussierung muss ich Fälle, die außerhalb meiner Kernkompetenzen liegen, in der Regel ablehnen. Dazu gehören beispielsweise Fälle aus dem Familienrecht, dem Baurecht oder dem Verwaltungs- und Sozialrecht. Im Zweifelsfall können Sie sich aber gerne an mich wenden. 

 

Die Vergütung für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung zu treffen. 
Für die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Streitigkeiten biete ich je nach den Umständen des Einzelfalls verschiedene Vergütungsmodelle an, z.B. Pauschalhonorar, Zeithonorar oder eine Kombination aus beidem.