Ordnungswidrigkeiten

Sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen haben viele Fehlerquellen, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen. Wird einem Verkehrsteilnehmer z.B. ein Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß vorgeworfen, kann eine Einsicht in die Ermittlungsakte diese Fehlerquellen aufdecken. Dadurch können unberechtigte Bußgeldbescheide abgewehrt und damit Kosten, ein Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Fahrverbot verhindert werden. 

 

Die anfallenden Kosten werden von den meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen. 

Was ich für Sie tun kann:

  • Beratung und Vertretung in Bußgeldangelegenheiten
  • Akteneinsicht und Beratung über Erfolgsaussichten eines Einspruchs
  • Beratung über führerscheinrechtliche Fragen