Verkehrszivilrecht

Als unschuldiger Beteiligter eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu.

 

Neben dem Ersatz des reinen Sachschadens an Ihrem Fahrzeug ist die Versicherung des Unfallverursachers auch verpflichtet, Ihnen die Kosten eines Sachverständigengutachtens sowie eine Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen und weitere Kosten, wozu in den meisten Fällen auch die Rechtsanwaltskosten gehören, zu erstatten.

Wurden Sie oder ein Insasse in Ihrem Fahrzeug verletzt, so können neben dem Anspruch auf Schmerzensgeld auch solche wegen Einkommenseinbußen, dauerhafter Körperschäden oder Einsatz einer Haushaltshilfe geltend gemacht werden. 

 

Häufig bieten Versicherungen dem Geschädigten schnelle Regulierung an, befriedigen dabei aber in den seltensten Fällen alle ihm zustehenden Ansprüche. 


Was ich für Sie tun kann:

  • Beratung und Vertretung in Unfallangelegenheiten
  • Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung
  • Hilfe bei der Ermittlung und Zusammenstellung Ihrer Schadenspositionen
  • Durchsetzung sämtlicher Ihnen zustehender Ansprüche, auch gerichtlich

Besonderer Service: "schadenfix.de"

Auf der Internetplattform "schadenfix.de" finden Sie ein Formular, mit dem Sie mir einen Verkehrsunfall melden und alle Unfalldaten schnell und einfach zusenden können. Durch Betätigen des unten stehenden Buttons werden Sie zu dem externen Angebot "schadenfix.de" und dem Unfallfragebogen geleitet. Nach dem Ausfüllen und Absenden erhalte ich sofort Ihre Unfallmeldung und kann Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners für Sie geltend machen.